Die neuen Untersuchungshefte
Warst du bei der U?
Aus der FAS vom 9.10.16
Das gelbe Vorsorgeheft begleitet Kinder von Geburt an. Jetzt wurde es reformiert. Mit Folgen für Eltern, Kinder und Ärzte. Von Lucia Schmidt
Eltern kennen die Frage. Kaum haben sie samt Nachwuchs den Tresen der Kinderarztpraxis erreicht, heißt es schon: „Haben Sie das U-Heft dabei?“ Seit den siebziger Jahren gehört das „Kinder-Früherkennungsprogramm“ zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Seitdem bekommt jedes Kind schon im Kreißsaal das gelbe Vorsorgeheft mit auf den Lebensweg. Bis etwa zur Einschulung begleitet dieses das Kind zu praktisch jedem Arztbesuch, aber vor allem zu den sogenannten „Vorsorgeterminen“. Neun Untersuchungen von der ersten Lebensstunde bis zum 64. Lebensmonat, U1 bis U9, sind darin vorgesehen.
Seit Anfang September gibt es nun eine grundlegend überarbeitete Version dieses Untersuchungsheftes. Wir haben uns angeschaut, was das für Eltern, Kinder und Ärzte bedeutet.
Warum waren Neuerungen nötig?
Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen, wurden die Untersuchungsinhalte zuletzt in den Jahren 1977 und 1987 grundlegend überarbeitet und seitdem kaum verändert. Lediglich neue Untersuchungstermine oder -verfahren wie etwa die U9 (Sprachentwicklung), U7a (Zahnentwicklung, Impfungen usw.) oder die Hüftsonographie für Neugeborene kamen dazu. Die Lebenswelt der Kinder jedoch hat sich wie auch die Möglichkeiten der Medizin in den vergangenen dreißig Jahren maßgeblich verändert, so dass es Experten zufolge höchste Zeit war, die Inhalte der Vorsorgeuntersuchungen zu reformieren. „Gedeihstörungen oder etwa Tuberkulose spielen heute eine geringere Rolle als früher“, sagt Barbara Mühlfeld, Fachärztin für Kinderheilkunde aus Bad Homburg. Auch schwere Fehlbildungen am Herzen oder anderen Organen würden heute meist nicht erst während der Vorsorge älterer Kinder, sondern häufig schon in der Pränataldiagnostik entdeckt.
Was genau hat sich geändert?
Die Änderungen betreffen vor allem die psychosoziale Entwicklung des Kindes. Mit zusätzlichen Sozialanamnesen sollen die Betreuungssituation und die Belastung der Familie erfasst werden, ebenso Konzentrationsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten. Gezielt wird ab jetzt nach Medienkonsum und sportlichen Aktivitäten des Kindes gefragt. Der Hörtest bei der U8 sowie die Sehtests werden durch neuere medizinische Techniken präziser.
Hinzugekommen sind außerdem „primärpräventive Beratungsinhalte“, wie es in der Richtlinie heißt. Gemeint ist: Der Arzt soll die Eltern auf Unfallverhütung, UV-Schutz, problematisches Schreien, richtige Ernährung sowie auf regionale Unterstützungsangebote hin beraten. Ebenso soll er die Eltern auffordern, zu den zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen zu gehen. Weitere Änderungen betreffen die Entwicklung von Grob- wie Feinmotorik und der Sprache. In den ersten vier Lebenswochen wird nun bei jedem Kind ein Mukoviszidose-Screening durchgeführt sowie an die Eltern eine „Farbtafel“ ausgeteilt, anhand deren sie die Farbe des Stuhls des Kindes beurteilen können, um frühzeitig etwa Störungen der Gallenwege festzustellen.
Was passiert mit all diesen neuen Daten über das Kind?Wie bisher fallen sie unter die Schweigepflicht des Arztes und werden, soweit verlangt, in dem gelben Heft notiert. Doch Kinder- und Jugendärztin Mühlfeld sieht hier durchaus Aufklärungsbedarf: „Mit den neuen Richtlinien werden auch sehr sensible Daten abgefragt“ – wie etwa bei der U3 die Interaktion zwischen Mutter und Kind oder fehlende „emotionale Kompetenzen“. Mühlfeld sagt: „Wir Ärzte müssen Eltern darauf hinweisen, dass das Heft solche Daten enthalten kann, falls sie es in Kindergärten oder bei Versicherungen vorlegen müssen.“
Kann da nicht die neue herausnehmbare Karte in dem Heft helfen?Eine weitere Änderung ist tatsächlich eine abtrennbare Karte im Untersuchungsheft; auf dieser sollen die geleisteten Untersuchungen stehen, so dass man Dritten nicht mehr das ganze Heft zeigen muss. Barbara Mühlfeld ist da aber skeptisch. „Das mag in der Theorie klappen.“ Das gelbe Heft sei ein Dokument über das Kind. „Kindergärten und Versicherungen wissen das. Ich kann mir vorstellen, dass diese Institutionen die Vorlage des Heftes trotzdem verlangen.“ Tatsächlich versichern private Krankenkassen schon heute Kinder häufig erst, wenn sie das ganze U-Heft gesehen haben. „Mehr als vorher müssen wir die Eltern deshalb über die Daten und den Schutz aufklären“, sagt Mühlfeld.
Woher bekomme ich das neue Heft?
Alle Kinder, die seit dem ersten September geboren wurden, sollten das Heft eigentlich direkt in der Klinik oder von der Hebamme bekommen. Kinder, die noch keine U6 hatten, erhalten ergänzend zum alten Heft ein neues. Bei älteren Kindern wird es Einlegeblätter für die restlichen Untersuchungen nach den neuen Richtlinien geben.
Ich war seit September beim Kinderarzt, habe aber kein neues Heft bekommen. Was bedeutet das?Das kann mehrere Gründe haben. Manchen Kinderärzten zufolge kommen Druckereien und Kassenärztliche Vereinigungen mit der Herstellung und Verteilung der neuen Hefte an die niedergelassenen Kinderärzte nicht hinterher. Außerdem haben sich die Kinder- und Jugendärzte noch nicht abschließend mit den Krankenkassen auf eine Vergütung der neuen, aufwendigeren Untersuchungen geeinigt. Nach Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dürfen die Kinderärzte bis zur Einigung über die Vergütung die Untersuchungen nach den alten Richtlinien durchführen.
Ich habe einen Säugling und im Krankenhaus schon das neue Heft bekommen. Was bedeutet das für mich?Die KBV empfiehlt den Ärzten dann „ein pragmatisches Vorgehen im Sinne der Versicherten“. Die Ärzte können nach den alten Richtlinien untersuchen, sollen ihre Ergebnisse aber schon im neuen Heft dokumentieren. Ärztin Mühlfeld sieht das ohnehin als unproblematisch an. Viele Ärzte haben von sich aus schon seit Jahren in den Untersuchungen Dinge nachgefragt und kontrolliert, die jetzt mit den Änderungen verpflichtend werden.
Muss ich zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen?Zahlreiche Bundesländer wie etwa Hessen, Hamburg und Berlin haben ein Einlade- und Rückmeldesystem sowie eine Meldepflicht eingeführt. Ärzte sind verpflichtet, versäumte Vorsorgen von Kindern an die zuständige Behörde, etwa ein Kindervorsorgezentrum, zu melden. Die Eltern werden daraufhin angemahnt. Reagieren sie nicht, kann das Jugendamt eingeschaltet werden. Im Umkehrschluss heißt das: Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist verpflichtend.
Sind alle verpflichtend?
Verpflichtend für Eltern und Kinder sind die Termine von der U1 bis zur U9, danach sind die Vorsorgen grundsätzlich freiwillig. Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen zahlen die U1 bis U9 und die J1 (für das Alter von 12 bis 14 Jahren). Die U10 und U11 für Schüler zwischen sieben und zehn Jahren sowie die J2 für Teenager ab dem 16. Lebensjahr übernehmen noch immer nicht alle Krankenkassen.
Was ist, wenn ich einen Vorsorgetermin verschwitzt habe?Für jede Vorsorgeuntersuchung gibt es eine Zeitspanne, in welcher der Besuch beim Kinder- und Jugendarzt stattfinden soll. Die Karenzzeit nach dem letztmöglichen Termin beträgt je nach Vorsorge zwischen zwei und acht Wochen. Danach sind die Krankenkassen nicht mehr verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, und die Eltern müssen im schlimmsten Fall selbst in die Tasche greifen