Rechte berufstätiger Eltern
Mutter pflegt krankes Kind.
Berufstätigen Eltern, die gesetzlich versichert sind, stehen Pflegetage für ihr krankes Kind zu (©Ermolaev Alexandr – Fotolia.com)
Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) Anspruch auf 10 Tage Freistellung von der Arbeit – unbezahlt vom Arbeitgeber. Bei mehreren Kindern stehen maximal 25 Tage zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld (gehaltsabhängig – etwa 70% vom Bruttogehalt, jedoch maximal 90% vom Nettogehalt). Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch pro Kind jährlich auf 20 Tage – maximal 50 Tage. Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen. Wenn die Freistellung aber aus beruflichen Gründen schwierig ist und auch Oma und Opa nicht einspringen können, kann in manchen Städten ein häuslicher Betreuungsdien